Kulturgüter & Fossilien

Vergangenheit bewahren – Zukunft verstehen

Kulturgüter & Fossilien

Kulturgüter und Fossilien sind wertvolle Zeugen vergangener Zeiten. Während Kulturgüter vom schöpferischen Handeln des Menschen erzählen und Traditionen, Handwerkskunst oder historische Entwicklungen bewahren, geben Fossilien Einblicke in die Naturgeschichte unserer Erde. Beide verbinden Vergangenheit und Gegenwart, machen Geschichte greifbar und fördern das Verständnis für unsere Herkunft. Sie erinnern uns daran, wie eng Kultur und Natur miteinander verbunden sind, und zeigen, wie wichtig es ist, dieses Erbe zu schützen, zu bewahren und für kommende Generationen erlebbar zu machen.

Respektvoller Umgang mit Kulturgütern für ein unvergessliches Erlebnis
Schätze unserer Vergangenheit bewahren

Damit auch künftige Generationen unsere kulturelle Vergangenheit erleben können, bitten wir euch, unsere Kulturgüter mit Respekt zu behandeln.

Wichtige Hinweise für den Besuch:

  • Kulturstätten sind nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten zugänglich
  • Fahrräder nicht an historischen Gebäuden oder Brunnen abstellen
  • Nicht auf Mauern klettern und nicht über Brüstungen oder Geländer lehnen
  • Betreten der Kulturgüter auf eigene Gefahr; festes Schuhwerk empfohlen.
  • Kinder beaufsichtigen
  • Fluchtwege beachten
  • Vor Betreten informieren, ob Fotografieren erlaubt ist
  • Privateigentum und landwirtschaftliche Flächen respektieren
  • Ausstellungsobjekte nicht berühren
  • Müll in vorgesehenen Behältern entsorgen oder mit nach Hause nehmen
Schutz, Meldung und richtiger Umgang mit Fossilfunden 
Fossilien – Fenster in die Erdgeschichte

Olang legt großen Wert auf den Schutz seines kulturellen und natürlichen Erbes. Fossilien und historische Artefakte sind gesetzlich als Staatsbesitz geschützt, auch wenn sie zufällig gefunden werden.

Bei einem Fund gilt:

  • Meldung: Innerhalb von 48 Stunden bei den zuständigen staatlichen Vertretern (Denkmalamt, Polizei, Forstbehörde, Carabinieri usw.)
  • Dokumentation: Foto mit Größenmaßstab und persönliche Daten notieren.
  • Prüfung: Das Foto wird an den regionalen Fachmann für Paläontologie weitergeleitet.
  • Aufbewahrung: Wissenschaftlich wertvolle Funde kommen ins Naturmuseum; private Finder können diese einsehen. Funde ohne wissenschaftlichen Wert dürfen theoretisch behalten werden, bleiben aber Staatsbesitz.
Genehmigungspflicht für den Schutz unseres kulturellen Erbes
Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern

Kulturgüter, die älter als 50 Jahre sind und dem Denkmalschutz unterliegen – z. B. Kunstwerke, archäologische Funde oder historische Dokumente – dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden.

Die Ansuchen müssen entweder an die Autonome Provinz Bozen (bei Ausfuhr in einen EU-Staat oder bei zeitweiliger Ausfuhr) oder an das Denkmalamt in Verona (bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat) gestellt werden.

Detaillierte Anweisungen: Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern

Gut informiert reisen – wichtige Hinweise der italienischen Zollbehörde
Zollbestimmungen für Ein- und Ausfuhren

Die Liste der Waren, die bei der Ein- oder Ausfuhr nach bzw. von Italien dem Zoll gemeldet werden müssen, ist umfangreich. Um Probleme an Flughäfen oder Grenzübergängen zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren.

Die italienische Zoll- und Monopolagentur (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) bietet ausführliche Informationen zu den geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie nützliche Reisetipps (in Italienisch und Englisch).

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